Hab mal eine allgemeine Reifenfrage, speziell an jemand der wo beim TÜV arbeitet

Hab neben meiner ZXR noch ne RG 500. Da steht im Fahrzeugschein:
Im Fahrzeugschein (Zul.Besch. Teil1) steht:
Früher Alternativ-Bereifung Vorne: 120/80ZR16 Mich.A59X* Früher Alternativ-Bereifung Mitte/Hinten: 140/80ZR17 Mich. M59X*Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten*
Den Michelin gibt es natürlich nicht mehr. Dürfte ich den Reifen von anderen Herstellern in selbiger Größe Fahren oder muß ich eintragen lassen??