Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

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Drachenreiter
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Re: Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

Beitrag von Drachenreiter »

Bin mal gespannt....

@ Tie: Viele der alten BMW´s & Lambrellas haben ja die kleine Kennzeichen wie die Amis, wie sie auch auf den 80ern waren.... Geht sowas oder nur die aktuellen mit der kleinen Schrift?
Man muss die 200mm Höhe einhalten oder?
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Bernie
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Re: Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

Beitrag von Bernie »

...vor allem der sitz gefällt mir super! :respekt:
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hellbilly
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Re: Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

Beitrag von hellbilly »

Bekommst nur noch die 200x180 kennzeichen als minimum.
Die 80er nur bei import oder oldtimern mit Glück und je nach Zulassungsstelle. Selbst der Hinweis auf Sonderumbau und somit keine andere möglichkeit gilt nen feuchten...
Und auf illegalen Schmu mitm Kennzeichen hab ich garkeinen Nerv, das kann RICHTIG teuer werden...
Möglichkeiten nen kleines "gestempelt" zu kriegen hab ich schon des öfteren erlebt...
Als Gott die Erde schuf fragte er die Steine:
"Steine wollt ihr SCHWABEN sein?"
Darauf antworteten die Steine sehr beschämt:
"Wir würden gerne doch wir sind nicht HART genug!"

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Drachenreiter
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Re: Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

Beitrag von Drachenreiter »

Hab mich auch nochmal schlau gemacht, ist richtig 180 x 200,kleiner ist nicht.
Legal ist immer besser !

Neben dran oder als Spritzschutz sieht m.M.n. doof aus.
Wie weit federt sie denn ein? Kämst du mit dem Winkel hin?

Hier ein Auszug aus dem Anhang I der Richtlinie 2009/62/EG vom 13. Juli 2009, der die Anbringung des hinteren Kennzeichens gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 2 der FZV entsprechen muss:

NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.


Auf die Jacke tackern darf man´s ja nicht :loldevil:
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der den Berg erklomm
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Re: Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

Beitrag von der den Berg erklomm »

Drachenreiter hat geschrieben:Hab mich auch nochmal schlau gemacht, ist richtig 180 x 200,kleiner ist nicht.
Legal ist immer besser !

Neben dran oder als Spritzschutz sieht m.M.n. doof aus.
Wie weit federt sie denn ein? Kämst du mit dem Winkel hin?

Hier ein Auszug aus dem Anhang I der Richtlinie 2009/62/EG vom 13. Juli 2009, der die Anbringung des hinteren Kennzeichens gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 2 der FZV entsprechen muss:

NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.


Auf die Jacke tackern darf man´s ja nicht :loldevil:
war da nicht noch was ob die kiste nach Stvo oder nach eg-recht in Betrieb genommen wurde???
Morgen gibts Freibier....

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Drachenreiter
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Re: Aus Ex-Schlampe wird Boozeburner

Beitrag von Drachenreiter »

Das weiss ich jetzt nicht genau...
Damals gabs die EG-Eintragung ja noch nicht,
S.619 im aktuellen Louiskatalog ist dieses Bild vom Schein mit und ohne, da geht´s um die Spiegelgrößen...
EG-Bike.JPG
EG-Bike.JPG (24.4 KiB) 5789 mal betrachtet
Bei der J und der Gixxer ist Feld 17 leer und bei K steht nur "E".

Auf die Frage ob man sowas braucht bekam ich vom Inscheniör diese Antwort:
Tie hat geschrieben:Ja natürlich braucht man das!
Die EG-Typ-Genehmigungsnummer hat die Fahrzeug-ABE ersetzt - Ende der 90-er!!!
Bei JEDER Eintragung muß der zulässige Verwendungsbereich anhand dieser Nummer abgeglichen werden. Sogar in Reifenfreigaben steht diese Nummer in Kombination mit Hersteller und Modell mit drin!
Bsp.:
Am Fahrzeug X mit der Fzg-ABE-/EG-Typ-Nr. Y darf die Bremsleitung mit der Kennzeichnung Z verbaut werden... etc.

P.S.: Das was da in den Hinweisen steht, ist übrigens richtig, aber mehr nur theoretisch: An EG-typgenehmigten Fahrzeugen dürfen nur EG-typgenehmigte Austauschteile (also auch Spiegel) verbaut werden.
An nationalgenehmigten Fahrzeugen reichen die gesetzlichen Mindestanforderungen (60cm²)... :hammer:
Interessiert praktisch nur den ganz gaaanz gaaaaaaaanz genauen Kittelbrunzer!
Ich find das fein und gut und toll, das Tie sich immer wieder die Mühe macht uns mit derlei Infos zu versorgen,
vielen Dank an dieser Stelle :!:
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