hi Leute, da ich jetzt schon mehrfach im I-net gelesen habe das Motorräder die vor 04.1994 zum ersten mal zugelassen wurden, keine e-nummern auf dem ESD benötigen. Das also selbst Eigenbauten eintragungsfrei sind...wenn sich sich von der Lautstärke im Rahmen halten...Weiß jemand ob da was dran ist?Hab das ein paar mal gegooglet und das öffter gelesen...
Das wär doch a richtiger +punkt wenn man eine ältere Dame daheim hat
Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
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Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
M.W. kannst du bei Mopeds und Autos mit EZ vor '89 bspw. nen Topf selber bauen,
da bis einschl. EZ Anno 88 keine AU gefordert wird.
Aber afair muss auch dann der Eigenbau-Topf eingetragen werden.
ed: ich glaube es war so, dass Fahrzeuge vor 94 nur auf ihren originalen Töpfen keine e-Nr. brauchten.
da bis einschl. EZ Anno 88 keine AU gefordert wird.
Aber afair muss auch dann der Eigenbau-Topf eingetragen werden.
ed: ich glaube es war so, dass Fahrzeuge vor 94 nur auf ihren originalen Töpfen keine e-Nr. brauchten.
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
glaube kaum das es so einfach ist...
Deus iudex meus.
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Was ein Bullshit ...
Ab '94 wurden im Zuge der EG-Harmonisierung EU-weit einheitliche EG-Fahrzeug- und Teilegenehmigungen eingeführt und haben die nationalen Fahrzeug ABEs abgelöst. Die "E-Nr." war geboren.
Dementsprechend hatten die damaligen Fahrzeugbauteile auch noch keine Kennzeichnung, waren jedoch auch damals schon genehmigungspflichtig. Original oder eingetragen - FERTIG!
Die später gebauten Zubehörteile tragen seit dem eine E-Nummer, um die europaweite Zulässigkeit zu kennzeichnen und die Eintragerei zu entkomplizieren.
Daraus herauszulesen, daß deswegen bei älteren Fahrzeugen "Alles" angebaut und gefahren werden darf ist absoluter Vollschrott!
Auch damals standen Geräuschgrenzwerte in den Fahrzeugpapieren, die bis heute ihre Gültigkeit haben!
Ab '94 wurden im Zuge der EG-Harmonisierung EU-weit einheitliche EG-Fahrzeug- und Teilegenehmigungen eingeführt und haben die nationalen Fahrzeug ABEs abgelöst. Die "E-Nr." war geboren.
Dementsprechend hatten die damaligen Fahrzeugbauteile auch noch keine Kennzeichnung, waren jedoch auch damals schon genehmigungspflichtig. Original oder eingetragen - FERTIG!
Die später gebauten Zubehörteile tragen seit dem eine E-Nummer, um die europaweite Zulässigkeit zu kennzeichnen und die Eintragerei zu entkomplizieren.
Daraus herauszulesen, daß deswegen bei älteren Fahrzeugen "Alles" angebaut und gefahren werden darf ist absoluter Vollschrott!
Auch damals standen Geräuschgrenzwerte in den Fahrzeugpapieren, die bis heute ihre Gültigkeit haben!
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
war ja nur ne frage ...u ist ja nicht soooo abwägig das daraus zu leiten...
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Doch isses.
Denkst im Ernst, dass dieser Staat irgendwelche Luecken offenlaesst?
Nicht im Ernst oder?
S.
Denkst im Ernst, dass dieser Staat irgendwelche Luecken offenlaesst?
Nicht im Ernst oder?
S.
ZXR ist Lifestyle...alles andere sind nur Motorraeder!
Aufzynden 2020:
Hausbau
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- Klaus69
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Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Vor allen Dingen bedeutet eine Änderung oder Neufassung eines Gesetzes ( oder PAragraphen ) nicht daß es vorher keins / keinen gab...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Benjamin Franklin, 1759
Benjamin Franklin, 1759
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Ich liebe es, wenn Postings von dir so anfangenTie hat geschrieben:Was ein Bullshit ...
--- Wenn es an Argumenten fehlt kommt meistens ein Verbot dabei raus ---