Bt 020
Bt 020
Kann mir jemand sagen, was das Kürzel F oder RU (also BT 020F und BT 020RU) bedeutet? Hab mich jetzt nämlich für den BT 020 entschieden und letztes mal bei meinem Reifenhändler nachgefragt. Dann hat er mich gefragt was ich denn genau für einen brauche. Laut der Liste mit den Freigaben brauche ich bei meiner H2 also vorne einen BT020F und hinten einen BT020RU oder?
Wo bekomm ich denn die Reifenfreigabe her? Vom Händler oder aus dem Internet? Und die muss ich dann vom Kawa-Mann unterschreiben lassen? Mein nächster Händler ist nämlich 30km weit weg.
Wo bekomm ich denn die Reifenfreigabe her? Vom Händler oder aus dem Internet? Und die muss ich dann vom Kawa-Mann unterschreiben lassen? Mein nächster Händler ist nämlich 30km weit weg.
- x-men72
- Fahr` nix so snell. Has` Du verstande ?
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- Registriert: 18 Feb 2004 17:44
- ZXR-Modellreihe: H (89/90)
is der bt20 der der länger hält als der bt 14 oder andersrum weil ich brauch ja auch bald mal wieder neue hatte bisher immer den bt57 der hat immer lang gehalten aber demnächst müssen beide neu und wenn der bt20 der nachfolger vom 57 ist nehm ich den....
@brain musstest du den eintragen oder nur mitführen???
@brain musstest du den eintragen oder nur mitführen???
[size=150][b][color=green]Das Original!!!!![/color][/b][/size]
[size=150][b][color=green][url=http://ninja-galerie.de/?to=&output=Galerie&id=1981]Galerie (klick mich)[/url][/color][/b][/size]
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F steht für Front und R für Rear... der RU ist der Nachfolger des R.... U gibt eine bestimmte Gummimischung an (genau wie J,o.ä.). Was sich hinter diesen Kürzeln versteckt...keine Ahnung. Das weiß glaube ich nur der Hersteller.
Jedenfalls ist der RU als Ersatz für den R zu nehmen.
Freigaben kann man sich aus dem Netz ziehen, müssen aber entweder vom Hersteller (Kawa- Dealer) oder einem Reifenfachhändler unterschrieben und abgestempelt werden.
Diese Freigabe muß dann mitgeführt werden, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt.
Anders sieht es bei einer ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) aus, hier reicht das einfache Mitführen der ABE (muß also nicht unterschrieben werden).
Lediglich ein Teilegutachten erfordert eine Eintragung über TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS....
Bei Einzelabnahmen kann dies allerdings nur der TÜV, bzw. die Dekra (abhängig vom Bundesland).
LG
Tilman
Jedenfalls ist der RU als Ersatz für den R zu nehmen.
Freigaben kann man sich aus dem Netz ziehen, müssen aber entweder vom Hersteller (Kawa- Dealer) oder einem Reifenfachhändler unterschrieben und abgestempelt werden.
Diese Freigabe muß dann mitgeführt werden, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt.
Anders sieht es bei einer ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) aus, hier reicht das einfache Mitführen der ABE (muß also nicht unterschrieben werden).
Lediglich ein Teilegutachten erfordert eine Eintragung über TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS....
Bei Einzelabnahmen kann dies allerdings nur der TÜV, bzw. die Dekra (abhängig vom Bundesland).
LG
Tilman