Welche (Ersatz-)Teile kann/darf man selber machen?
Verfasst: 26 Mai 2009 18:57
Tach!
Seit gewisser Zeit beschäftigt mich die Frage mit der TÜV'barkeit sämtlicher Teile,
bzw. die Eintragungspflicht davon (und die Schuldzuweisung, wenn's schief geht).
Da es mit der Ersatzteilversorgung immer schlechter aussieht, frage ich erstmal das:
->Kettenschleifer für die Hs:
Die soll's ja gar nicht mehr geben; also nimmt man eine aus nem anderen
Moped und passt es an, so, dass es wie Original funkrtioniert..
Wenn man dann einen Unfall hat (und ggf. Schuld hat), kommt ein Gutachter, nimmt
das Motorrad auseinander und sagt:
"das ist aber kein original Kawa Teil - erloschene Betriebserlaubnis!" - oder wie?
Wo liegen bei sowas die Grenzen?
(ich weiß, da schaut niemand hin, aber wir wollen's mal bissn übertreiben..)
->Wiseco-Schmiedekolben (mit gleicher Verdichtung):
-Könnte ja einer als 'Tuning' einstufen, da die u.U. leichter sind..
"Ändert die Motorcharakteristik - erloschene Betriebserlaubnis!" ?
->Auspuffhalter:
Wenn ein originaler bricht und die Tüte einem das Gebiss rausschlägt,
heisst's (wahrscheinlich) "Materialermüdung" - was ist, wenn man sich
einen selbst bastelt? Ist man dann immer schuld?
->Selbstgemachter Seitenständer
->Selbstgefrästes Zahnrad mir ori. Übersetzung - gibt's ja keine ABEs für..
->^^aus Alu, Messing, Gips, ... was ist erlaubt?
->Verkleidungshalter, Geweih, ..
Auf vielen Original-Teilen steht ja auch nicht immer "KHI" drauf..
--------
Ich weiß, dass die Frage wohl nicht 100% eindeutig zu klären ist, aber ich möchte
zumindest ne grobe Richtung wissen für die Legalität bzw. Zullassungspflicht
von selbstgemachten und Aftermarket-Teilen (muss nicht unbed. auf Moto beschr. sein).
(..Würde ja keine Sinn machen, sich ne Drehmaschine zu holen und
damit keine E-Teile machen dürfen..)
(Den Link
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
kenne ich schon länger, sowie sämtliche andere auch, daher bitte keinen
Einzeiler mit nem Verweis darauf..)
Danke und Gruß,
SR
Seit gewisser Zeit beschäftigt mich die Frage mit der TÜV'barkeit sämtlicher Teile,
bzw. die Eintragungspflicht davon (und die Schuldzuweisung, wenn's schief geht).
Da es mit der Ersatzteilversorgung immer schlechter aussieht, frage ich erstmal das:
->Kettenschleifer für die Hs:
Die soll's ja gar nicht mehr geben; also nimmt man eine aus nem anderen
Moped und passt es an, so, dass es wie Original funkrtioniert..
Wenn man dann einen Unfall hat (und ggf. Schuld hat), kommt ein Gutachter, nimmt
das Motorrad auseinander und sagt:
"das ist aber kein original Kawa Teil - erloschene Betriebserlaubnis!" - oder wie?
Wo liegen bei sowas die Grenzen?
(ich weiß, da schaut niemand hin, aber wir wollen's mal bissn übertreiben..)
->Wiseco-Schmiedekolben (mit gleicher Verdichtung):
-Könnte ja einer als 'Tuning' einstufen, da die u.U. leichter sind..
"Ändert die Motorcharakteristik - erloschene Betriebserlaubnis!" ?
->Auspuffhalter:
Wenn ein originaler bricht und die Tüte einem das Gebiss rausschlägt,
heisst's (wahrscheinlich) "Materialermüdung" - was ist, wenn man sich
einen selbst bastelt? Ist man dann immer schuld?
->Selbstgemachter Seitenständer
->Selbstgefrästes Zahnrad mir ori. Übersetzung - gibt's ja keine ABEs für..
->^^aus Alu, Messing, Gips, ... was ist erlaubt?
->Verkleidungshalter, Geweih, ..
Auf vielen Original-Teilen steht ja auch nicht immer "KHI" drauf..
--------
Ich weiß, dass die Frage wohl nicht 100% eindeutig zu klären ist, aber ich möchte
zumindest ne grobe Richtung wissen für die Legalität bzw. Zullassungspflicht
von selbstgemachten und Aftermarket-Teilen (muss nicht unbed. auf Moto beschr. sein).
(..Würde ja keine Sinn machen, sich ne Drehmaschine zu holen und
damit keine E-Teile machen dürfen..)
(Den Link
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
kenne ich schon länger, sowie sämtliche andere auch, daher bitte keinen
Einzeiler mit nem Verweis darauf..)
Danke und Gruß,
SR