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Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 09 Jun 2010 23:52
von Sibi1986
hi Leute, da ich jetzt schon mehrfach im I-net gelesen habe das Motorräder die vor 04.1994 zum ersten mal zugelassen wurden, keine e-nummern auf dem ESD benötigen. Das also selbst Eigenbauten eintragungsfrei sind...wenn sich sich von der Lautstärke im Rahmen halten...Weiß jemand ob da was dran ist?Hab das ein paar mal gegooglet und das öffter gelesen...
Das wär doch a richtiger +punkt wenn man eine ältere Dame daheim hat
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 0:33
von Super Rider
M.W. kannst du bei Mopeds und Autos mit EZ vor '89 bspw. nen Topf selber bauen,
da bis einschl. EZ Anno 88 keine AU gefordert wird.
Aber afair muss auch dann der Eigenbau-Topf eingetragen werden.
ed: ich glaube es war so, dass Fahrzeuge vor 94 nur auf ihren originalen Töpfen keine e-Nr. brauchten.
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 4:47
von Dog
glaube kaum das es so einfach ist...
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 11:11
von Tie
Was ein Bullshit ...
Ab '94 wurden im Zuge der EG-Harmonisierung EU-weit einheitliche EG-Fahrzeug- und Teilegenehmigungen eingeführt und haben die nationalen Fahrzeug ABEs abgelöst. Die "E-Nr." war geboren.
Dementsprechend hatten die damaligen Fahrzeugbauteile auch noch keine Kennzeichnung, waren jedoch auch damals schon genehmigungspflichtig. Original oder eingetragen - FERTIG!
Die später gebauten Zubehörteile tragen seit dem eine E-Nummer, um die europaweite Zulässigkeit zu kennzeichnen und die Eintragerei zu entkomplizieren.
Daraus herauszulesen, daß deswegen bei älteren Fahrzeugen "Alles" angebaut und gefahren werden darf ist absoluter Vollschrott!
Auch damals standen Geräuschgrenzwerte in den Fahrzeugpapieren, die bis heute ihre Gültigkeit haben!
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 12:49
von Sibi1986
war ja nur ne frage ...u ist ja nicht soooo abwägig das daraus zu leiten...
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 12:58
von Harm
Doch isses.
Denkst im Ernst, dass dieser Staat irgendwelche Luecken offenlaesst?
Nicht im Ernst oder?
S.
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 13:03
von Klaus69
Vor allen Dingen bedeutet eine Änderung oder Neufassung eines Gesetzes ( oder PAragraphen ) nicht daß es vorher keins / keinen gab...
Re: Erstzulassung vor 04.1994 benötigt keinen e-nummer ESD??
Verfasst: 10 Jun 2010 13:52
von GreenOne
Tie hat geschrieben:Was ein Bullshit ...
Ich liebe es, wenn Postings von dir so anfangen