[Erfahrungsbericht] KFZ-Zulassung ohne Zulassungsb. Teil I
Verfasst: 01 Mär 2012 12:55
Moin,
möchte meine Erfahrung bezüglich der Zulassung meiner L an euch weitergeben.
Ich habe mein Motorrad (nicht angemeldet, kein Tüv) in Lübeck von einem Kerl gekauft. Er hat mir damals keine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitgegeben (ich habe also nur Teil II erhalten, sowie nen Kaufvertragswisch). Ich wusste zu dem Zeitpunkt jedoch nicht, dass das ein paar Probleme bei der Zulassung bedeuten würde.
Der, von dem ich die Maschine gekauft habe, hatte sie selbst nie zugelassen. Er war also eine Art Zwischenhändler. Der letzte Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II war also nicht er, sondern ein anderer (d.h., Eidesstatliche Erklärung bzgl. Verlust der ZB-Teil I konnte von ihm nicht eingeholt werden). Der eingetragene Halter war für mich nicht greifbar.
In der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass eine Zulassung ohne ZB-Teil I nicht möglich ist (wg. Fahrzeugdaten, Anbauteile, möglicher Abmeldung). Also hieß es erstmal für mich, Maschine höchstens für die Renne
Also habe ich mich mit der letzten in der ZB-Teil II aufgeführten Zulassungstelle (Dortmund) in Verbindung gesetzt. Es wurde dort folgendes vereinbart: Ich muss zurück zur Zulassungsstelle in Lübeck, diese ruft kurz bei der anderen Zulassungsstelle in Dortmund an. Dann erfolgt ein kurzer Datenabgleich. Die Dortmunder stellen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und faxen sie zu (dauerte 20 Min.), ich unterschreibe währenddessen eine Eidesstatliche Erklärung, dass ich die ZB-Teil I nie erhalten habe (kostete 10 €). Dann legte ich noch den frischen Tüv und Doppelkarte (ähm, na diese neue Versicherungsnummer) auf den Tisch und danach wurde mein Motorrad auf mich umgeschrieben und angemeldet.
Ist so wohl ein durchaus gängiges Prozedere. Habe im Internet schon richtige Horrorgeschichten gelesen, mit Halter Aufsuchen, oder den Wisch für 100€ neu anfordern und solche Sachen...
Falls euch mal sowas passiert, dann behaltet meinen Thread im Hinterkopf. Wer weiß, vielleicht hilft das ja.
Zeitaufwand: insg. 1 Std., wäre kürzer gewesen, hätte mich die uninformierte Dame nicht weggeschickt, sondern hätte von vornherein bei der letzten Zulassungsbehörde angerufen.
möchte meine Erfahrung bezüglich der Zulassung meiner L an euch weitergeben.
Ich habe mein Motorrad (nicht angemeldet, kein Tüv) in Lübeck von einem Kerl gekauft. Er hat mir damals keine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitgegeben (ich habe also nur Teil II erhalten, sowie nen Kaufvertragswisch). Ich wusste zu dem Zeitpunkt jedoch nicht, dass das ein paar Probleme bei der Zulassung bedeuten würde.
Der, von dem ich die Maschine gekauft habe, hatte sie selbst nie zugelassen. Er war also eine Art Zwischenhändler. Der letzte Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil II war also nicht er, sondern ein anderer (d.h., Eidesstatliche Erklärung bzgl. Verlust der ZB-Teil I konnte von ihm nicht eingeholt werden). Der eingetragene Halter war für mich nicht greifbar.
In der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass eine Zulassung ohne ZB-Teil I nicht möglich ist (wg. Fahrzeugdaten, Anbauteile, möglicher Abmeldung). Also hieß es erstmal für mich, Maschine höchstens für die Renne

Ist so wohl ein durchaus gängiges Prozedere. Habe im Internet schon richtige Horrorgeschichten gelesen, mit Halter Aufsuchen, oder den Wisch für 100€ neu anfordern und solche Sachen...

Falls euch mal sowas passiert, dann behaltet meinen Thread im Hinterkopf. Wer weiß, vielleicht hilft das ja.

Zeitaufwand: insg. 1 Std., wäre kürzer gewesen, hätte mich die uninformierte Dame nicht weggeschickt, sondern hätte von vornherein bei der letzten Zulassungsbehörde angerufen.